Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
am 4. September 2016 findet die Landtagswahl statt. In den Gemeinden wird es für diesen Termin Wahllokale mit den dazugehörigen Wahlvorständen sowie einen Briefwahlvorstand im Amt geben. Die Wahlvorstände sind am Wahltag dafür verantwortlich, dass ein ordnungsgemäßer Ablauf der Wahlhandlung im Wahllokal sowie die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse erfolgt. Der Briefwahlvorstand ist für die Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses verantwortlich.
Die Mitglieder der o.g. Wahlvorstände werden berufen und ihre Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ehrenamtlich. Es wird ihnen am Wahltag ein Erfrischungsgeld ausgezahlt.
Wer in einen Wahlvorstand berufen werden möchte, muss wahlberechtigte/r Bürger/in der jeweiligen Gemeinde sein. Weiterhin dürfen Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge sowie Beisitzer von Wahlausschüssen für die o.g. Wahl nicht als Beisitzer eines Wahlvorstandes fungieren.
Wenn Sie Interesse an einem Einsatz in einem o.g. Gremium am Wahltag haben, melden Sie sich bitte bis spätestens 05. Juli 2016 unter folgenden Kontaktdaten:
Tel.: 038758 / 31640
E-Mail: annerose.schult@amtdoemitz
oder
Tel.: 038758 31644
E-Mail: voss@amtdoemitz-malliss.de
Für Ihr Entgegenkommen und Ihre Unterstützung bedanken wir uns im Voraus auch im Namen des Amtsvorstehers und der Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden.
Annerose Schult
SG Zentrale Dienste